Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Lübeck

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Gesellschaft und Wirtschaft entwickeln sich immer schneller weiter. Die unaufhaltsame Digitalisierung, Wirtschaftskrisen und neuerdings Pandemien zwingen uns Menschen zur ständigen Anpassung. Dieser Anpassungsdruck macht keinen Halt vor dem Recht, schon gar nicht vor dem Arbeitsrecht, das seit jeher sehr dynamisch ist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind diesem Druck gleichermaßen ausgesetzt. Wir helfen Ihnen, diesem etwas entgegenzusetzen und zu Ihrem Recht zu kommen.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Für Sie als Arbeitnehmer wird das Arbeitsrecht besonders am Anfang und am Ende eines Arbeits­verhält­nisses wichtig. Zunächst gilt es, einen auch für Sie vorteilhaften Arbeitsvertrag zu schließen. In der Regel bedeutet dies, den vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Text kritisch zu prüfen.

Neigt sich das Arbeitsverhältnis seinem Ende zu, gilt es Maßnahmen des Arbeitgebers wie Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Arbeitszeugnisse ebenso kritisch zu prüfen und möglicherweise vor dem Arbeitsgericht anzugreifen.

Hilfe für Arbeitnehmer zum Arbeitsvertrag

Auch wenn es nicht zwingend rechtlich nötig ist, sollte man einen Arbeitsvertrag unbedingt schriftlich abschließen.

Ihr potenzieller Arbeitgeber wird Ihnen in aller Regel einen Vertrag zur Unterschrift überreichen. Wenden Sie sich sodann gern an mich, damit ich diesen Vertrag prüfen kann. Der erwähnte Fachkräftemangel bringt es mit sich, dass ein Arbeitsvertragsentwurf nicht selten noch zugunsten des Arbeitnehmers geändert werden kann. Ein Arbeitsverhältnis soll in vielen Fällen jahrelang halten und es ist daher von besonderer Wichtigkeit, einen vorteilhaften Vertrag abzuschließen. Aus Arbeitnehmersicht stellt sich oft die Frage, ob man wirklich eine Befristung akzeptieren sollte und wie weit das Recht des Arbeitgebers geht, eine Versetzung auszusprechen.

Hilfe für Arbeitnehmer bei Kündigung

Für Arbeitnehmer ist der Zugang der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oft ein tiefer Lebenseinschnitt, insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis schon Jahre oder Jahrzehnte gedauert hat. Für so manchen Arbeitnehmer oder so manche Arbeitnehmerin ist dies ein regelrechter Schock. Dies ist mir bewusst. Dies ändert allerdings nichts daran, dass in jedem Fall binnen drei Wochen ab Zugang der Kündigung geklärt werden muss, ob dagegen geklagt werden sollte. Dies ist nämlich die Frist für die Erhebung der sogenannten Kündigungsschutzklage.

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort bei uns anrufen. Sie werden dann umgehend einen Besprechungstermin bekommen, möglichst noch am Tage des Anrufs. Sollten Sie nicht so schnell in mein Büro kommen können, so ist es natürlich auch möglich, dass Sie mir die wichtigen Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, die Kündigung und eine etwaige Abmahnung per E-Mail zukommen lassen und wir dies telefonisch erörtern.

In diesem Erstgespräch wird geklärt, ob eine Kündigung aus rechtlicher Hinsicht Aussicht auf Erfolg hat und ob sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin auch emotional in der Lage sieht, einen Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht durchzustehen. Wichtige Themen sind hierbei die gewählte Kündigungsfrist, die formelle Wirksamkeit der Kündigung, bei Existenz eines Betriebsrates dessen ordnungsgemäße Anhörung und die Frage, ob für den Betrieb das Kündigungsschutzgesetz gilt.

Die Anwaltskosten für Arbeitnehmer

Die Kosten seines Anwalts im Kündigungsschutzprozess erster Instanz trägt ein Arbeitnehmer immer selbst. In diesem Zusammenhang ist zu klären, ob eine Rechtsschutzversicherung dafür aufkommen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, muss geklärt werden, ob die Prozessführung für den Arbeitnehmer auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies ist sicherlich dann der Fall, wenn eine zu erwartende Abfindung höher als die Anwaltskosten ist.

Sollten die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe gegeben sein, werde ich deren Gewährung beantragen und die dafür einzureichenden Unterlagen prüfen.

Selbstverständlich begleite ich Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch zum Termin vor dem Arbeitsgericht. Dabei können Sie auf meine über 22-jährige Erfahrung mit Prozessen vor den Arbeitsgerichten vertrauen.

Natürlich erhebe ich auch, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, Berufung gegen ein abweisendes Urteil bei den Landesarbeitsgerichten.

In einem arbeitsrechtlichen Streit ist Eile geboten. Nehmen Sie daher schnell Kontakt zu uns auf!

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Widersprüche, unklare Formulierungen und überholtes Recht in Arbeitsverträgen sind Gift für einen Arbeitgeber, weil diese in aller Regel zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden. Gute Arbeitsverträge sind daher essenziell für Arbeitgeber.

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verhält es sich ähnlich. Fehler beim Ausspruch einer Kündigung können für Arbeitgeber sehr teuer werden, denn dann wird die Beendigung meistens nur durch eine erhebliche Abfindungszahlung möglich sein.

Hilfe für Arbeitgeber zum Arbeitsvertrag

Wenn Sie Arbeitgeber sind, berate ich Sie gern, welchen Inhalt ein Arbeitsvertrag mit einem potenziellen Arbeitnehmer haben sollte. In allen Fällen ist es wichtig, zu klären, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer ausüben soll und welches Gehalt er dafür erhalten soll. Um einen späteren Streit zu vermeiden, sollten auch die Punkte Urlaub und Abgeltung von Überstunden geregelt werden.

In Zeiten des Fachkräftemangels möchten Arbeitgeber häufig für ihren Arbeitnehmer einen besonderen Anreiz für gute Arbeit schaffen. Dies kann mit einer erfolgsabhängigen Vergütung geschehen. Diese so zu formulieren, dass sie auch in einem Arbeitsgerichtsprozess standhält, ist eine Herausforderung. Die Haltbarkeit einer derartigen Klausel prüfe ich gern für Sie.

Ein weiteres Instrument, um die Attraktivität eines Arbeitgebers zu steigern, ist die Übernahme von Fortbildungskosten für den Arbeitnehmer. Auch derartige Klauseln rechtssicher zu gestalten, ist schwierig und kaum ohne fachanwaltliche Hilfe möglich.

Hilfe für Arbeitgeber zu einer Kündigung

Wenn Sie sich von einem Arbeitnehmer trennen wollen, berate ich darüber, unter welchen Voraussetzungen Sie das Arbeitsverhältnis kündigen können und binnen welcher Frist Sie dies tun müssen. Wichtig ist mir auch, Ihnen klarzumachen, dass Sie die formellen Voraussetzungen für eine Kündigung unbedingt beachten sollten. So muss diese schriftlich ausgesprochen und von der oder den richtigen Personen unterzeichnet werden. Ganz wichtig ist auch der Punkt Zugang der Kündigung. Sollte dieser nämlich nicht bewiesen werden können, läuft das Arbeitsverhältnis ungekündigt weiter.

Haben Sie einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 Mitarbeitern, kann zwar nicht grenzenlos gekündigt werden, die Hürden dafür sind allerdings nicht besonders hoch. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr als 10 Mitarbeiter haben und der betroffene Arbeitnehmer bereits länger als ein halbes Jahr bei Ihnen beschäftigt ist. Dann gilt das Kündigungsschutzgesetz und der Ausspruch einer wirksamen Kündigung wird zu einer weiteren Herausforderung für den Arbeitgeber. Dann muss zunächst geklärt werden, ob das Arbeitsverhältnis betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt gekündigt werden kann. Liegt eine Abmahnung vor? Wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat, so muss dieser beteiligt werden. Ganz wichtig ist auch die Frage, ob der Arbeitnehmer sich auf Sonderkündigungsschutz berufen kann. Dies ist etwa bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft und Elternzeit der Fall.

Auch die mit großer Sorgfalt ausgesprochene Kündigung verhindert oft nicht, dass der betroffene Arbeitnehmer dagegen vor dem Arbeitsgericht Lübeck oder anderen Arbeitsgerichten Klage erhebt. Gerne vertrete ich Sie als Arbeitgeber in diesem Verfahren und sorge für ein auch wirtschaftlich vertretbares Prozessergebnis.

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Anwaltskanzlei Engels

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